Wer ein gebrauchtes Auto kauft, kann keinen Neuwagen erwarten. Was aber, wenn Verschleißteile kurz nach dem Kauf den Geist aufgeben – kann man vom Kauf zurücktreten?
Bei einem alten Gebrauchtwagen müssen Käufer mit bereits abgenutzten Verschleißteilen rechnen. Sie werden nicht als Sachmangel gewertet und ermöglichen keinen Rücktritt vom Kauf. Das zumindest ergibt ein Urteil des Amtsgerichts Limburg (Az.: 4 C 3 193/20), von dem die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.