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Händlertelegramm 11/2018

Händlertelegramm 11/2018
01.11.2018

Informationen für den KFZ-Handel

Händlertelegramm

(Ohne Gewähr für die Rechtsverbindlichkeit des Inhalts)

Minderungserklärung und Rücktritt vom Kaufvertrag

Einmaliges Wahlrecht zwischen Festhalten am Kaufvertrag und Lösen desselben.

Im verhandelten Fall hatte der Käufer im Rahmen eines Privatverkaufs einen gebrauchten BMW Cabrio vom Typ M3 E46 erworben. Bei einer Probefahrt fielen dem Käufer keine Mängel auf. Noch am gleichen Tag wurde der schriftliche Kaufvertrag abgeschlossen. Im Vertrag wurde festgehalten, das Fahrzeug habe zwei Vorbesitzer gehabt, diese waren so auch im Fahrzeugbrief eingetragen.

In einem Fall, der am 9. Mai 2018 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde, hatte eine GmbH einen Leasingvertrag über einen Neufahrzeug der Marke Mercedes-Benz geschlossen (AZ: VIII ZR 26/17). Übergeben wurde es im März 2014.

Im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 befand sich das Fahrzeug wegen verschiedener Mängel insgesamt sieben Mal in einer Niederlassung des beklagten Herstellers, wobei die gerügten Mängel jeweils beseitigt wurden.

Aufgrund dieser verschiedenen Mängel war die Klägerin der Auffassung, dass sämtliche aufgetretene Mängel auf eine auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln beruhende Fehleranfälligkeit des Fahrzeugs zurückzuführen sind und erklärte unter Berufung hierauf in ihrer Klageschrift gegenüber der Beklagten die Kaufpreisminderung gemäß § 437 Nr. 2, § 441 Abs. 1 S. 1 BGB – dies in Höhe von 20 Prozent.

In der Folgezeit wurde noch ein Defekt des Pulsationsdämpfers der Hydraulikpumpe behoben. Ein grundloses Aufleuchten der ABC-Lampe konnte in der Werkstatt nicht verifiziert werden.

Kurze Zeit hierauf stellte die Klägerin ihren Klageantrag dahingehend um, dass sie wegen der von ihr geltend gemachten herstellungsbedingten Fehleranfälligkeit des Fahrzeugs nicht eine Minderung des Kaufpreises begehrte, sondern vielmehr den sogenannten großen Schadenersatz verlangte, der auf Ersatz des dem Käufer durch die Nichterfüllung des gesamten Vertrages entstandenen Schadens sowie die Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen gerichtet ist.

Der Käufer muss sich entscheiden

Der BGH entschied zu dieser Frage, dass einem Käufer verwehrt ist, im Anschluss an eine von ihm gegenüber dem Verkäufer bereits wirksam erklärte Minderung des Kaufpreises unter Berufung auf denselben Mangel anstelle oder neben der Minderung sogenannten großen Schadenersatz und damit die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.

Nach dem BGH ist der Käufer an die zuvor erklärte Minderung gebunden. Entsprechend kann wegen desselben Mangels keine Rückabwicklung des Vertrags verlangt werden.

Denn mit der wirksamen Ausübung der Minderung hat ein Käufer zugleich das ihm vom Gesetz eingeräumte Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag „verbraucht“. Das Sachmangelgewährleistungsrecht verlangt nämlich dem Käufer einer mangelhaften Sache im Sinne von § 437 BGB die grundlegende Entscheidung ab, ob er den Kaufvertrag (unter Liquidation entstandener Vermögenseinbußen) weitergelten lassen oder ob er sich von diesem lösen will.

Das Urteil in der Praxis

Bei der (außer-)gerichtlichen Geltendmachung ist diese BGH-Entscheidung von größter Bedeutung. Der Käufer muss sich entscheiden, ob er am Kaufvertrag festhalten oder sich von diesem lösen will.

Gesteigende Nachfrage nach gebrauchten Diesel-Pkw

Die positive Entwicklung im Juli stabilisiert sich. Die Nachfrage nach gebrauchten Dieselautos bleibt im August und September auf ähnlichem Niveau.

Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) hat für ihr aktuelles DAT Diesel-Barometer eine umfangreiche Analyse der Bestandszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vorgenommen. Zudem sind die monatlichen Ergebnisse der DAT-Marktbeobachtung zu den Gebrauchtfahrzeugwerten und Standtagen beim Handel in das Barometer eingeflossen.

Die Endverbraucher haben wieder mehr Lust auf Diesel-Pkw. Die Ergebnisse der KBA-Analyse zeigen, dass die Nachfrage nach gebrauchten Diesel-Pkw im Juli mit 205.438 Einheiten einen Jahreshöchstwert erreicht hat.

Junge Diesel bevorzugt

Erstmals wurden im August mehr Euro-6-Dieselgebrauchtwagen verkauft als Selbstzünder mit Euro 1 bis 4. Den geringsten Anteil an den Besitzumschreibungen im August hatten die Euro-5-Dieselgebrauchtwagen.

Die Abwärtsspirale der Gebrauchtfahrzeugpreise, insbesondere bei jüngeren Diesel-Fahrzeugen, scheint zum Stillstand gekommen zu sein. Für einen dreijährigen Diesel-Gebrauchtwagen liegt der Händler-VK und die 52,5 Prozent des ehemaligen Listenneupreises.

Aushangpflichten für Kfz-Betriebe vereinfacht

Erstmals ist eine Sammlung aushangpflichtiger Gesetze speziell für Autohäuser und Kfz-Werkstätten erschienen. Arbeitgeber im Kfz-Gewerbe müssen bestimmte Gesetze und Verordnungen öffentlich im Betrieb aushängen.

Damit Arbeitgeber im Dickicht der Vorschriften ihren Pflichten leichter nachkommen und Bußgelder vermeiden können, haben die Juristen des Zentralverbandes Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) nun eine spezifische Version für das Kfz-Gewerbe herausgebracht.

Der ZDK-Aushang umfasst neben den allgemeinen aushangpflichtigen Gesetzen – wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz – die für das Kfz-Gewerbe einschlägigen (Arbeitsschutz-) Vorschriften. Ferner sind Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere praxisrelevante Bestimmungen enthalten.

Die Gesetzessammlung ist im ZDK-Shop erhältlich.

ZDK-Juristen weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und im Schadensfall auch eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann. Arbeitgeber sollten daher darauf achten, dass der Pflichtaushang allen Mitarbeitern gut zugänglich ist und regelmäßig aktualisiert wird

kfz-betrieb.de • autorechtaktuell.de • kfzgewerbe.de

 


GGG Gebrauchtwagen-Garantie
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Gewährleistung regelt die gesetzliche Verpflichtung des Händlers für Mängel einzustehen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren.

deineautobörse.de - Erklärvideos



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