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  • Wer ein gebrauchtes Auto kauft, kann keinen Neuwagen erwarten. Was aber, wenn Verschleißteile kurz nach dem Kauf den Geist aufgeben – kann man vom Kauf zurücktreten?

    Bei einem alten Gebrauchtwagen müssen Käufer mit bereits abgenutzten Verschleißteilen rechnen. Sie werden nicht als Sachmangel gewertet und ermöglichen keinen Rücktritt vom Kauf. Das zumindest ergibt ein Urteil des Amtsgerichts Limburg (Az.: 4 C 3 193/20), von dem die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

  • Um Werkstatt-Ersatzwagen gibt es immer wieder Streit zwischen Versicherung und Unfallopfer. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun im Sinne des Geschädigten entschieden.

  • Die aktuellen Regelungen:
    -Autohändler dürfen je nach Inzidenzwert Kunden empfangen.*
    -Liegt dieser (zumeist) unter 100, können Autohäuser "Click & Meet" anbieten, also Kunden empfangen.
    -Liegt der Inzidenzwert über 100, treten die alten Regelungen wieder in Kraft. Zusätzliche können weitere Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen gelten. Beispielsweise die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auch von Mitfahrern im Auto.

  • Corona hat den Automarkt kräftig durcheinandergewirbelt. Neuwagen wurden deutlich weniger verkauft - dafür gab es einen Boom bei gebrauchten Autos. Das sorgt für gemischte Gefühle in der Branche.
    Volle Straßenbahnen und Busse, das macht vielen Menschen Angst. Sie fahren lieber mit dem eigenen Auto, ohne Ansteckungsgefahr. Das hat 2020 zeitweise für einen regelrechten Boom bei Gebrauchtwagen geführt. Nach dem ersten Lockdown im Frühjahr gab es einen Ansturm auf gebrauchte Fahrzeuge.

  • Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Pkw-Besitzer von ihrer Werkstatt nach fehlerhaften Arbeiten unter Umständen Schadenersatz verlangen können.

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